Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Die Stadt Hennef (Sieg)
– Der Bürgermeister –
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
Abteilung Stadtordnungsdienst
gibt bekannt, dass im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Zustellung eines Bescheides, wegen unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers auf dem Postweg, nicht möglich war. Die letzte bekannte Anschrift lautet:
Herrn
Ali Ihsan Yavrucu
Hohenzollernstraße 10
53840 Troisdorf.
Für diesen liegt ein Schriftstück bei der o.g. Behörde vor. Nach meinen Ermittlungen ist der Aufenthalt allgemein unbekannt.
Das Dokument vom 20.10.2023 mit dem Aktenzeichen 920015791 liegt in der Dienststelle des Stadtordnungsdienstes der Stadt Hennef (Sieg), in der Bahnhofstraße 25B, 53773 Hennef, vor und kann hier, während der Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung, durch den Betroffenen eingesehen und in Empfang genommen werden.
Das Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt und gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Im Auftrag
gez.
Hanakam