Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wie kann ich wählen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

In der Zeit vom 13. Januar – 02. Februar 2025 werden für alle in ein Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Wahlbenachrichtigungen versendet. Falls Sie in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben Sie dennoch folgende Möglichkeiten, um an der Bundestagswahl teilzunehmen:

1. Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18 Uhr in “Ihrem” Wahllokal wählen. Falls Sie Ihr Wahllokal nicht kennen, können Sie dies im Wahlamt Hennef unter den Telefon-Nummern 02242 – 888477 oder 02242 – 888213 gerne jederzeit erfragen.

2. Sie haben die Möglichkeit, im Briefwahlbüro, das im Rathausturm, Saal Lauthausen/Ucke-rath, 2. Obergeschoss, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef untergebracht ist, Ihre Stimme abzugeben (bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm). Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich ausweisen zu können.

Das Briefwahlbüro ist vom 10. bis zum 21. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 10.02.2025 – Freitag, 14.02.2025, 7.00 – 19.00 Uhr

Samstag, 15.02.2025, 9.00 – 15.00 Uhr

Montag, 17.02.2025 – Donnerstag, 20.02.2025, 7.00 – 19.00 Uhr

Freitag, 21.02.2025, 7.00 – 15.00 Uhr.

3. Sie können per Briefwahl wählen. Hierzu richten Sie bitte, unter Angabe von Familienname, Vorname(n), Wohnanschrift und Geburtsdatum entweder

• einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder

• senden eine E-Mail an wahlamt@hennef.de

oder

• ein Telefax an 02242 / 888-111.

• Zudem steht Ihnen im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (https://www.hennef.de

) ein entsprechender Link zur Verfügung.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich im Laufe der ersten Februarwoche bei der Stadt Hennef eingehen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann der Versand der Briefwahlunterlagen. Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angeben. Die Briefwahlunterlagen werden dann an diese Anschrift verschickt.

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

Bitte stellen Sie für den Fall, dass Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchten sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig, d.h. bis spätestens zum 23.02.2015, 18 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, d.h. am Mittwoch, den 19.02.2025, bei der Post aufgegeben haben. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken. Für Rücksendungen aus dem Ausland planen Sie bitte längere Postlaufzeiten ein.

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