In der Zeit vom 10. bis zum 21. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro geöffnet sein. Sie finden das Briefwahlbüro im Rathausneubau, 2. Etage, Saal Lauthausen, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausturm). Bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind folgende:
Montag, 10.02. – Freitag, 14.02.: 7.00 – 19.00 Uhr
Samstag, 15.02.: 9.00 – 15.00 Uhr
Montag, 17.02. – Donnerstag, 20.02.: 7.00 – 19.00 Uhr
Freitag, 21.02.: 7.00 – 15.00 Uhr
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen können. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bis zum 02.02.2025 zugegangen sein sollte (diese ist aber nicht zwingend notwendig).
Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 19.02.2025, bei der Post aufgegeben haben.
Der rote Wahlbriefumschlag für die Bundestagswahl kann am Wahlsonntag noch bis 18.00 Uhr, aber nur noch beim Wahlamt der Stadt Hennef, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.
Wahlscheine und damit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Praktisch und sinnvoll ist es, hierfür den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Zudem steht Ihnen im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (https://www.hennef.de
) ein Online-Formular zur Verfügung. Bitte geben Sie immer den Familiennamen, den/die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Die Briefwahlunterlagen werden an die angegebene Adresse verschickt, sobald die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird frühestens im Laufe der ersten Februarwoche der Fall sein. Es können auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind jedoch die Postlaufzeiten.
Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen möchten, so müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Auch hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.