Öffentliche Bekanntmachung

Nachrichtliche Hinweise gem. § 18 der Hauptsatzung der Stadt Hennef (Sieg)

Das nachfolgende Dokument wurde am 14.03.2025 auf der Internetseite https://www.hennef.de

/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht.

Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hennef, gemäß § 23 Abs. 1 nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) in 53773 Hennef Wingenshof 2k, Gemarkung Striefen, Flur 25, Flurstück 564, Objekt: Wegekreuz, Denkmalnummer: DL 218

Die Öffentlichen Bekanntmachungen stehen der Öffentlichkeit darüber hinaus aber auch im Rathaus während der Dienststunden, d.h.,

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur kostenlosen Einsichtnahme zur Verfügung und werden dauerhaft auf der Homepage der Stadt Hennef (Sieg) unter "Amtliche Bekanntmachung" vorgehalten.

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