Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hennef vom 17.11.2025 regelt in § 18 das „Fragerecht der Ratsmitglieder und Mitteilungen“. Dort heißt es unter anderem: „Kleine Anfragen müssen binnen 14 Kalendertagen beantwortet werden. Die Anfragen und Antworten werden den anderen Ratsmitgliedern, sowie der Öffentlichkeit wöchentlich gesammelt auf der Internetseite der Stadt Hennef bekannt gegeben.“
Diese Kleinen Anfragen nebst Antworten der Stadtverwaltung findet man auf der Internetseite der Stadt Hennef (https://hennef.de/stadtrat/kleine-anfragen/).
