Regionalplanänderung in Hennef-Meisenbach

Die Diskussion um die geplante DK-0-Deponie Vierwinden bei Hennef-Meisenbach geht in eine neue Phase. Nachdem bereits 2023 im Hennefer Stadtecho über das Vorhaben und die damalige Unterschriftenaktion berichtet wurde, steht inzwischen nicht mehr alleine die geplante Deponie im Mittelpunkt. Es geht nun auch um die Frage, ob der Regionalplan Köln für diesen Standort geändert werden soll.
Der Regionalrat Köln hat am 10. Juli die Aufstellung und Veröffentlichung der 1.Änderung des Regionalplanes für den Bereich Hennef-Meisenbach beschlossen. Ziel ist es dabei, die betreffende Fläche regionalplanerisch als Standort für eine Abfalldeponie festzulegen.
Ein Regionalplan legt langfristig fest, welche Funktion bestimmte Räume erfüllen sollen.
Das Deponiegelände in der Größe von 6,5 ha, besitzt gegenwärtig eine andere regionalplanerische Funktion. Und zwar liegt hier zum einen ein „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) sowie der „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) vor. Es steht also sowohl der Schutz der Natur besonders im Vordergrund und weiterhin wird das Augenmerk auf Landschaft, Naturhaushalt und landschaftsbezogener Erholung gelegt.
Das bedeutet nicht, dass auf einer solchen Fläche unter keinen Umständen jemals eine andere Nutzung möglich wäre. Es bedeutet jedoch, dass eine Nutzung, die diesen festgelegten Schutzfunktionen entgegensteht, nicht ohne Weiteres mit der bestehenden Regionalplanung vereinbar ist.
Genau darin liegt die Besonderheit des Verfahrens in Meisenbach. Nach der gegenwärtigen regionalplanerischen Festlegung steht das Deponievorhaben im Konflikt mit den für diesen Standort vorgesehenen Schutzfunktionen.
Nun soll der Regionalplan ausschließlich für diesen Bereich geändert und die Fläche als Deponiestandort ausgewiesen werden. Damit geht es nicht nur um die Frage, ob eine DK-0-Deponie grundsätzlich benötigt wird. Entscheidend ist vielmehr, ob gerade dieser Standort für eine solche Nutzung geeignet ist und warum eine Fläche, der bislang eine besondere Schutzfunktion zugewiesen wurde, künftig eine andere Funktion erhalten soll.
Eine zentrale Frage ist deshalb die Prüfung möglicher Standortalternativen. Wenn eine bestehende Schutzfeststellung zugunsten eines konkreten Vorhabens geändert werden soll, sollte für die Öffentlichkeit doch nachvollziehbar dargestellt werden, weshalb gerade diese Fläche gegenüber anderen möglichen Standorten bevorzugt wird.
Und dabei geht es nicht nur um Naturschutz. Auch Wasserbelange und die Verkehrssituation müssen berücksichtigt werden. Nach den vorliegenden Angaben werden für den Deponiebetrieb zu Spitzenzeiten bis zu 100 LKW am Tag erwartet. Gerade angesichts der bereits bestehenden Verkehrsbelastung im Raum Uckerath und entlang der B8 ist auch dieser Aspekt für die Bevölkerung von großer Bedeutung.
Die entscheidende Frage sollte deshalb sachlich beantwortet werden. Warum soll ausgerechnet eine Fläche, die gegenwärtig dem Schutz von Natur-und Landschaft dienen soll, zukünftig als Deponiestandort festgelegt werden und welche weniger konfliktbelasteten Alternativen wurden geprüft?
Damit stellt sich auch für die Öffentlichkeit eine grundsätzliche Frage. Passt sich das Projekt dem Plan an oder der Plan dem Projekt?
Die laufende Öffentlichkeitsbeteiligung bietet die Möglichkeit, genau solche Fragen in das Verfahren einzubringen. Nach der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen vom 11. August bis einschließlich 11. September einsehen und Stellungnahmen zur geplanten Regionalplanänderung abgeben.
Es geht nicht darum, eine notwendige Diskussion über Deponiekapazitäten grundsätzlich zu verhindern. Es geht um eine nachvollziehbare Abwägung zwischen Entsorgungsbedarf, Standortwahl und dem Schutz von Natur und Landschaft. Und gerade deshalb ist die Beteiligung wichtig. Denn die Entscheidung über Meisenbach betrifft nicht nur die Frage nach einer einzelnen Deponie. Sie berührt auch die grundsätzliche Frage, welche Verlässlichkeit die im Regionalplan festgelegten Schutzfunktionen besitzen und unter welchen Voraussetzungen sie für ein konkretes Vorhaben geändert werden können. Der Regionalplan wurde ist mit seinen Schutzfunktionen gerade erst Ende 2025 wieder bestätigt.
Sie können sich aktiv an der geplanten Änderung des Regionalplans Hennef-Meisenbach beteiligen. Unterlagen sind bis zum 11. September einsehbar.
Innerhalb dieses Zeitraumes können auch Stellungnahmen zur geplanten Ausweitung des Deponiestandortes abgegeben werden.
Die Unterlagen und die elektronische Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme sind über das Portal „Beteiligung NRW“ erreichbar. beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028427

Eine Region wird dann gehört, wenn ihre Menschen sich beteiligen. Denn die Frage wie „unsere Region“ künftig geplant und entwickelt wird, betrifft nicht nur einen einzelnen Ort.

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