Aus gegebenem Anlass weist die Stadt kurz vor dem 1. Mai darauf hin, dass es verboten ist, Maibäume an Straßenlaternen zu befestigen. Wenn die Montage zu Schäden an der Laterne führt, was leider Jahr für Jahr vorkommt, haftet der Maibaum-Aufsteller dafür. Auch die Demontage der Maibäume durch die Mitarbeiter der Stadtbetriebe kann in Rechnung gestellt werden.