Infos des Umweltamtes der Stadt
Nun geht es wieder los! So mancher Baum oder Strauch im Stadtgebiet sieht wieder aus als wäre er mit Zuckerwatte umwickelt worden. Beispielsweise am Allner See lässt sich das Phänomen regelmäßig beobachten. Hierbei handelt es sich um Gespinste von Raupen. Aber von welchen? Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners (EPS) können zu Haut- und Atemwegsreizungen bei Menschen führen. Doch die Raupen und ihre Nester werden oft mit denen der ungefährlichen Gespinstmotte verwechselt. Glücklicherweise kann dann schnell Entwarnung gegeben werden.
Gespinstmotte
Die Raupen der Gespinstmotte siedeln am liebsten auf Obstbäumen und -sträuchern wie Traubenkirschen, Weißdorn oder auch Weiden. Die Raupen sind gelb-grau mit schwarzen Flecken, haben einen schwarzen Kopf und sind unbehaart.
Oft umspinnen sie große Teile der befallenen Pflanze. Das sieht dann tatsächlich so aus, als sei der Baum von Zuckerwatte umsponnen. Sie sind für den Menschen ungefährlich, können aber dafür sorgen, dass der Baum oder Strauch kahl gefressen wird. Meist erholt sich das Gehölz noch im selben Jahr vom Kahlfraß.
Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner befällt seinem Namen getreu ausschließlich Eichenbäume. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners haben lange, helle Haare und keine Punkte. Ihre Gespinste bilden sich ab etwa Ende Mai am Stamm oder dicken Ästen von Eichen. Sie sind meist nur ca. einen Meter groß und damit deutlich kleiner als die meisten Nester der Gespinstmotte. Der EPS profitiert von warmen Temperaturen und breitet sich aufgrund des Klimawandels daher erfolgreich aus.
Bei Kontakt mit den Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners kann es zu schmerzhaften Reaktionen in Form von Hautreizungen wie Pusteln mit starkem Juckreiz sowie Schleimhautreizungen bis hin zu Atemnot kommen.
Das Umweltamt weißt deshalb darauf hin, sich von bereits abgesperrten Bereichen fernzuhalten und direkten Kontakt mit den Raupen und Nestern zu vermeiden. An stark besuchten Orten ist aufgrund der Gesundheitsgefährdung die Entfernung der EPS-Nester notwendig. Zuständig ist der Grundstückseigentümer. Wegen der gesundheitlichen Belastung und spezieller Arbeitstechniken sollte dies nur von Fachleuten durchgeführt werden.
Beispielfotos finden Sie auf https://www.hennef.de.