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Dienstag 7. Mai 2024

Silvesterfeuerwerk: Sicherheit, Müll, Tierschutz

Im Hinblick auf Silvester bitten Stadt, Ordnungsamt und Feuerwehr um große Vorsicht und Rücksichtnahme. Die Erfahrungen in vergangenen Jahren zeigen leider, dass sich schon Tage vor dem Jahreswechsel immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung häufen, weil unerlaubt Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Das ist jedoch nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar bis 1 Uhr erlaubt – zum Schutz vor Lärm, aber auch mit Blick auf die Auswirkungen auf Natur, Wildtiere, Haustiere und Nutztiere. Davon abgesehen, muss nach dem Feuerwerk immer der Müll weggeräumt werden. Leere Hülsen, Verpackungen, Flaschen – gehören in den Hausmüll und nicht an den Straßenrand.

Für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten folgende Regelungen für die Allgemeinheit:

• Das Abbrennen dieser Silvesterfeuerwerkskörper ist nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar bis 1 Uhr erlaubt.

• Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

• Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Menschen und Tier werfen.

• Mit Blick auf die Auswirkungen auf Natur, Wildtiere, Haustiere und Nutztiere sollen Feuerwerkskörper sensibel eingesetzt werden.

• Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten.

• Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können.

• Nur von der Bundesanstalt für Materialprüfung geprüfte und zugelassene pyrotechnisch Gegenstände kaufen und zünden. Dadurch können Verletzungen und andere Gefahren durch so genannte „Billigprodukte“ vermieden werden.

• Vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und die Gefahrenhinweise beachten.

• Um Gefahren einzugrenzen, sollte auf das Abbrennen unter Alkoholeinfluss gänzlich verzichtet werden.

• Feuerwerkskörper nur im Freien zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen. Dabei auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Bäumen oder Fahrzeugen achten.

• Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden.

• Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand: Silvesterfeuerwerk darf nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendend haben.

• Für den Notfall geeignete Löschmittel bereithalten (z. B. Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser).

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

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